Camping mit Hund
Mit dem Vierbeiner auf Gut Horn
Auf Gut Horn sind seit jeher Hunde erlaubt. Neben einem Badestrand gibt es auch eine „Hunde-Dusche“ im Sanitärgebäude, an der Sie Ihren Vierbeiner bei Bedarf waschen können.
Damit alle unsere Camper, ob Hundebesitzer oder auch nicht, einen möglichst angenehmen Aufenthalt haben, bitten wir Sie, folgende Dinge zu beachten:
Anmeldung Ihres Hundes
Jeder Hund muss bei der Anmeldung angegeben werden. Hier erhalten Sie auch noch einmal eine detaillierte Einweisung. Während der Hauptsaison können wir leider nicht mehr als einen Hund pro Stellplatz anmelden. Wir bitten an dieser Stelle um Ihr Verständnis. Sollten Sie in der Nebensaison mit mehr als zwei Hunden anreisen wollen, müssen Sie diese unbedingt vorab bei uns anmelden.
Eigener Hunde-Badestrand
Auf Gut Horn gibt es einen eigenen Hunde-Strandbereich, der speziell für unsere vierbeinigen Gäste ausgewiesen ist. Hier können Sie mit Ihrem Vierbeiner direkt ins Wasser starten oder auf der großen Wiese toben. Dort ist auch ausreichend Platz, um es sich mit einer Decke bequem zu machen.
In diesem Bereich entfällt die Leinenpflicht – wir bitten Sie trotzdem, auf andere Hundebesitzer und Camper Rücksicht zu nehmen. Der Hundestrand ist keine Hundetoilette!
Hundetoilette
Auf Gut Horn gibt es eine ausgewiesene Grünfläche, wo die Hunde ihre Notdurft entrichten können. Der Hundekot muss in einem entsprechenden Beutel aufgesammelt werden und kann in unseren Restmülltonnen ganz in der Nähe bequem entsorgt werden.
Leinenpflicht
Auf unserem Campingplatz gibt es eine Leinenpflicht für alle Bereiche und für alle Hunderassen. Diese entfällt ausschließlich in fest eingezäunten Bereichen auf dem eigenen Stellplatz oder auf der Hundewiese und dem dazugehörenden Hunde-Strandbereich. Bitte bedenken Sie, dass besonders zur Hauptferienzeit viele Kinder auf dem Campingplatz sein können und diese den richtigen Umgang mit einem Hund erst erlernen müssen.
Rund um Gut Horn befinden sich die Wiesen und Felder der ansässigen Bauern – hier besteht ebenfalls eine Leinenpflicht, obwohl es sich um ein Teilstück des Waginger Rundwegs handelt. Viele Kühe, aber auch Pferde grasen hier und wurden schon von so manchem frei laufenden Vierbeiner aufgeschreckt. Auch die freien Wiesen sind keine Hundewiesen, denn das Gras dient den Kühen als Futter.
Für entstandene Schäden haftet der Besitzer.
Regularien rund um den Hund in der Region Waging am See
Der Waginger See ist größtenteils von einem Naturschutzgebiet umschlossen, daher gilt rund um den See Leinenpflicht!
Zuwiderhandlungen werden mit nicht zu knappen Bußgeldern der Gemeinde versehen, da im Schilf rund um den See einige seltene Vögel Ihre Brutplätze haben.
Hunde dürfen in den See und baden, allerdings nur in den dafür vorgesehenen Bereichen.