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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienparadies Gut Horn – Stand 01.01.2022

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Standplätzen, Zeltplätzen, Zimmern, Ferienwohnungen und Mietobjekten zur Beherbergung an Individualgäste, sowie alle damit zusammenhängenden, für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen durch das Ferienparadies Gut Horn.

Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten bzw. die in einem Angebot enthaltenen Preise. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art bedürfen der Bestätigung in Schriftform. Für alle Preise und Informationen behalten wir uns Änderungen vor. Vertragspartner ist der Gast, der die Buchung getätigt hat. Er haftet für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, auch für die von ihm angemeldeten Personen.

2. Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung

2.1 Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Reservierungsbestätigung) von Ferienparadies Gut Horn an den Gast zustande.

2.2 Vertragspartner sind Ferienparadies Gut Horn und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet dieser gegenüber dem Ferienparadies Gut Horn zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

2.3 Das Ferienparadies Gut Horn haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Ferienparadies Gut Horn zurückzuführen sind.

2.4 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

2.5 Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Ferienparadies Gut Horn auch bei der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und bei positiver Vertragsverletzung.

3. Reservierungen

3.1 Reservierungen sind möglich, beinhalten aber keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz, Zeltplatz, ein bestimmtes Zimmer oder Ferienwohnung einer Kategorie.

3.2 Die Reservierung wird erst nach schriftlicher Bestätigung der gebuchten Leistungen fixiert.

3.3 Gruppenbuchungen werden nach Eingang einer Anzahlung (1/3 des Gesamtpreises) garantiert.

3.4 Die von uns bestätigte Anzahl gemieteter Objekte einer Kategorie, sowie der von uns bestätigte Buchungszeitraum ist verbindlich. Änderungen der Personenzahl sind spätestens bei der Anreise anzugeben. Bei einer Erhöhung der Personenzahl ändert sich der Übernachtungspreis. Eine Minderung der Personenzahl im Nachhinein kann nicht berücksichtigt werden und rechtfertigt keine Kürzung des Gesamtrechnungsbetrags.

4. Rücktritt von der Reservierung durch den Gast

Campingplatz/Pension:

4.1 Der Rücktritt von einer Buchung muss schriftlich erfolgen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Ferienparadies Gut Horn.

4.2 Die Reservierungen von Stell- und Zeltplätzen können bis 4 Wochen vor Anreise kostenlos storniert werden.

4.3 Erfolgt die Stornierung von Stell- und Zeltplätzen bei weniger als 7 Tagen vor Anreise sind zu 100 Prozent der gebuchten Leistungen (ausgenommen Strompauschale, zusätzliche Personen und Haustier) zu bezahlen und nicht erstattungsfähig. Unter vier Wochen bis eine Woche vor Anreise fallen 50% des Gesamtpreises (ausgenommen Strom und Haustiere) an.

4.4 Die gültige Stornierungsgebühr ist zu zahlen, auch dann, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt (z.B. bei Nichtanreise). Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Ferienparadies Gut Horn oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt vom Reservierungsvertrag ist der Eingang der Rücktrittserklärung (schriftliche Stornierung der Reservierung) beim Ferienparadies Gut Horn.

4.5 Eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag ist nach der Anmeldung (Check-in) im Ferienparadies Gut Horn nicht mehr kostenfrei möglich.

Gilt nur für Pension:

4.6 Die Stornierungsgebühren für Zimmer betragen unabhängig vom Stornierungszeitpunkt grundsätzlich 80 Prozent des Gesamtbetrages, bei einer Ferienwohnung 100 Prozent des Gesamtbetrages. Diese Gebühren entfallen, wenn eine erneute Vermietung im selben Zeitraum an einen anderen Gast möglich ist. Sollte nur ein Teil des Zeitraums vermietet werden können, fallen die Stornierungsgebühren anteilig aus.

5. Rücktritt durch das Ferienparadies Gut Horn

5.1 Ist ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart (z.B. optionale Buchung), kann das Ferienparadies Gut Horn in diesem Zeitraum seinerseits von dem Vertrag zurücktreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen oder Mietunterkünften vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Ferienparadies Gut Horn auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Das Ferienparadies Gut Horn ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Betrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

5.3 Sollte das Ferienparadies Gut Horn begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ferienparadies Gut Horn in der Öffentlichkeit gefährden können, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betriebes zuzurechnen ist, ist das Ferienparadies Gut Horn berechtigt den Vertrag außerordentlich aufzulösen.

5.4 Das Ferienparadies Gut Horn hat dem Kunden die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich anzuzeigen.

5.5 Bei berechtigtem Rücktritt des Ferienparadies Gut Horn steht dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz zu, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Ferienparadies Gut Horn vor.

6. Anreise/Abreise

Campingplatz:

6.1 Der angegebene Anreisetermin ist verbindlich. Der Stellplatz steht Ihnen von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr am vertraglich vereinbarten Tag zur Anreise zur Verfügung. Sofern die Anreise am verbindlich gebuchten Anreisetag nicht erfolgt, muss die Reservierung durch den Campingplatz nicht aufrecht erhalten werden. Am Abreisetag muss der Stellplatz bis spätestens 11:00 Uhr geräumt werden.

6.2 Der angegebene Anreisetermin ist verbindlich. Das Zimmer oder die Ferienwohnung steht Ihnen ab 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr am vertraglich vereinbarten Tag zur Anreise zur Verfügung. Sofern die Anreise am verbindlich gebuchten Anreisetag nicht erfolgt, behält sich das Ferienparadies Gut Horn das Recht einer Weitervermietung vor. Am Abreisetag muss das Zimmer bzw. die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr geräumt werden.

7. Ruhezeiten

7.1 Während der Ruhezeiten von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 7:30 Uhr ist unsere Schranke geschlossen. Die Nutzung motorisierter Fahrzeuge während der Ruhezeiten ist nicht erlaubt.

7.2 Die Einhaltung der Nachtruhe wird von uns überwacht. Bei Verstößen gegen die Ruhezeiten, bei erheblicher Ruhestörung, auch außerhalb der Ruhezeiten, sowie erhebliche Verstöße gegen die Platzordnung kann das Ferienparadies Gut Horn vom Hausrecht Gebrauch machen und einen Platzverweis aussprechen.

8. Gruppen

8.1 Gruppen anerkannter Träger und Vereine (Sportvereine, etc.) werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Ferienparadies Gut Horn aufgenommen. Der Träger benennt einen Gruppenleiter, der für die Einhaltung der Platzordnung die Verantwortung übernimmt und für den Platzwart als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung steht.

8.2 Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Erziehungsbeauftragung und Erlaubnis der Eltern.

9. Hunde

9.1 Mitreisende Hunde sind spätestens bei der Anreise an der Campingplatzrezeption anzumelden. In der Pension muss der Hund bei der Buchung angefragt werden (1 Hund während der gesamten Saison erlaubt).

9.2 Während der Hauptsaison Juli und August ist 1 Hund pro Stellplatz erlaubt. Damit andere Gäste nicht gestört werden sollte sich der Hund innerhalb des angemieteten Stellplatzes aufhalten.

9.3 Hunde sind auf dem gesamten Gelände inkl. der Anfahrtszone, sowie den angrenzenden zum Gelände zählenden Fußwegen und Parkplätzen an der Leine zu halten.

9.4 Wir behalten uns vor, in Einzelfällen eine Maulkorbpflicht zu bestimmen bzw. einzelne Hundehalter des Platzes zu verweisen.

9.5 Sogenannte Listenhunde der Kategorien I und II sind auf dem Gelände nicht erlaubt.

10. Besucher

10.1 Besucher sind erst nach Anmeldung in der Rezeption berechtigt, den Campingplatz zu betreten.

10.2 Eine Einfahrt mit dem Auto ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Platzverwaltung des Ferienparadie Gut Horn möglich.

10.3 Tagesbesucher müssen den Campingplatz bis 22:00 Uhr verlassen

11. Aufsichtspflicht

11.1 Auf dem gesamten Gelände verbleibt die Aufsichtspflicht für Kinder in jedem Fall bei den Eltern. Wenn Ihr Kind Veranstaltungen oder Angebote der Kinderanimation des Ferienparadies Gut Horn wahrnimmt ergibt sich daraus keine Betreuungs- oder Aufsichtspflicht. Begleiten und beaufsichtigen Sie Ihre Kinder den individuellen Fähigkeiten entsprechend, insbesondere auch zur Dusche, Toilette und auf dem Spielplatz.

12. Sonstiges

12.1 Bei Nutzung von Flüssiggas im Wohnwagen muss eine gültige Gasprüfung vorliegen.

12.2 Die Platzverwaltung behält sich das Recht vor, Platzzuteilungen zu ändern, wenn dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist.

13. Langzeitcamper – und Saisonplätze

13.1 Gültig sind jeweils Zeit und Preis, welche der aktuellen Preisliste des Ferienparadies Gut Horn zu entnehmen sind. Bei vorzeitigen Anreisen oder Verlängerungen der Saisonzeit erhöht sich der Gesamtpreis anteilig der regulären Gebühren laut aktueller Preisliste. Dauerplätze dürfen nicht als zweiter Wohnsitz verwendet werden. Einzelheiten für Dauercamper finden sich im Dauercamper-Vertrag.

14. Haftung

14.1 Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar, den Stellplatz, die Zimmer und Ferienwohnungen pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthalts durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen.

14.2 Die Haftung des Ferienparadies Gut Horn einschließlich des Verhaltens seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung vertraglicher Pflichten, unerlaubter Handlungen und positiver Vertragsverletzungen ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Das Ferienparadies Gut Horn haftet also nur dann, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das Ferienparadies Gut Horn haftet daher nicht für Schäden, die dem Stellplatznutzer an den ihm gehörenden Wohnwagen, Fahrzeugen, Einrichtungsgegenständen, u. Ä. entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind, es sei denn, dass das Ferienparadies Gut Horn den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

14.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Ferienparadies Gut Horn nur dann, wenn wesentliche oder typische Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) verletzt werden. Kardinalpflichten sind Pflichten, die die vertragsgemäße Durchführung erst ermöglichen.

14.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse / -beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Ferienparadies Gut Horn oder einer entsprechenden Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse / -beschränkungen gelten ebenfalls nicht bei Schäden, für die eine Versicherung des Ferienparadies Gut Horn besteht.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Bestimmungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden (Gast) sind unwirksam.

15.2 Erfüllungs -und Zahlungsort ist der Sitz des Ferienparadies Gut Horn.

15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck -und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Traunstein. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Abs.1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Traunstein.

15.4 Es gilt deutsches Recht.

15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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